Tour am 12.03.22

Radtour & Radcafé

Fahrrad-Piktogramme auf die Fahrbahn! - ADFC verbindet Radtour mit Radverkehrspolitik auf Alltagsradwegen

Weeze. Bei der ADFC-Radtour & Radcafé ab Weeze am 12.03.2022 wurden zunächst einige Stellen unter radverkehrspolitischen und Sicherheitsaspekten angefahren und diskutiert. Anschließend führte die Route auf – meistens – autofreien Wegen zum Bauerncafé „Winthuis“, Wemb, zur Kaffeepause.

Es ging dann frisch gestärkt weiter über den Freizeitweg westlich vom Airportgelände. Ein Abstecher führte zum Anfang des Radwegs „Petrusheim-Ceresweg“, der die Gemeinden Weeze und Bergen auf dem Rad verbindet und in Richtung Maasdünen weiterführt. Danach ging es zurück nach Weeze.

Zu Beginn der Radtour zeigte Rositta Moch, ADFC-Radtourenleiterin und Aktive im ADFC Kreis Kleve, einige sicherheitsrelevante Punkte im Weezer Ortskern.

An der Kardinal-Galen-Straße auf Höhe der „Petrus-Canisius“-Grundschule schlug sie vor, die Radwegbenutzungspflicht auf dem schmalen gemeinsamen Rad-/Gehweg aufzuheben und Radfahrer:innen zu erlauben, auf der Fahrbahn zu fahren. Bei entsprechender Kennzeichnung bzw. Ausschilderung könnten Radfahrer:innen in Richtung Küstersweg die Linksabbiegerspur benutzen und wären für Autofahrer:innen wesentlich besser und früher sichtbar. Ein Hinweisschild „Radfahrer kreuzen“ auf Höhe des Trink&Spar-Werbeschilds würde ebenso zur Sicherheit beim Überqueren der Kardinal-Galen-Straße zur Cyriakus- Kindertagesstätte beitragen wie ein großes Fahrrad-Piktogramm mitten auf der Abbiegespur Richtung Gartenstraße. Das wäre ein sicherer Hinweis für Autofahrer:innen, dass Fahrräder hier auf der Straße fahren dürfen.
 

Ein weiterer Brennpunkt ist der Fährsteg, besonders ortsauswärts. Hier würden Fahrrad-Piktogramme und entsprechende Ausschilderungen die Aufmerksamkeit der Autofahrer erhöhen und zur Sicherheit von querenden Fahrrädern beitragen.

Den Teilnehmer:innen der Radtour wurden manche Gefahrenstellen jetzt erst richtig bewusst und sie stimmten einhellig zu, dass hier dringend Abhilfe geschaffen werden muss.

Fazit: Auf 33 km – viel Interessantes gesehen!

Die nächste ADFC-Radtour am Samstag, dem 30.04.22, führt auf ca. 42 km zur „Obstbaumblüte“ nach Uedemerbruch.

Für Samstag, den 14.05.22, ist erneut eine ADFC- Radtour & Radcafé geplantdie wieder einige radverkehrs-politischen Stopps beinhalten wird und daher auf ca. 30 km Tourenlänge begrenzt wird.

 

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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