ADFC kritisiert Kürzungen beim Radverkehr - ADFC Kreis Kleve

ADFC kritisiert Kürzungen beim Radverkehr

Die Bundesregierung muss den geplanten Haushalt für 2024 kürzen und setzt auch beim Radverkehr den Rotstift an. Der ADFC kritisiert die geplanten Kürzungen.

Radfahrende warten vor einer roten Ampel.
Der ADFC kritisiert die Pläne der Bundesregierung zu den Kürzungen im Radverkehr scharf. © ADFC/April Agentur

Der ADFC hat die Pläne der Bundesregierung zu den Kürzungen im Radverkehr scharf kritisiert. „Es klingt wie ein schlechter Scherz: Statt beim klimabelastenden Autoverkehr oder bei Regionalflughäfen zu sparen, will die Bundesregierung 2024 ausgerechnet beim Radverkehr den Rotstift ansetzen“, sagt der ADFC-Bundesvorsitzende Frank Masurat.

Komplett gestrichen werden soll den Plänen der Regierung zufolge das neue Förderprogramm für Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen. „1,5 Millionen dringend benötigte Fahrradabstellplätze an Bahnhöfen werden weiterhin schmerzlich fehlen, wenn die Ampel wie anscheinend vorgesehen das Programm Fahrradparken an Bahnhöfen streicht“, so Frank Masurat.

Kürzungen beim Sonderprogramm Stadt und Land

Von den geplanten Kürzungen ist auch das Sonderprogramm Stadt und Land betroffen. 44,6 Millionen Euro weniger stünden dann im Haushalt bereit, um den ohnehin nur schleppend vorankommenden Ausbau der Radwege in Kommunen zu unterstützen.

„Das wird den Frust und die Gefahren für Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland weiter verschärfen und ist ein zusätzlicher Rückschlag für den klimafreundlichen Verkehr der Zukunft“, so Frank Masurat. „Wir brauchen die jährliche Fahrrad-Milliarde, die auch die Verkehrsministerkonferenz als notwendig definiert hat.“

Bei klimafreundlicher Mobilität wird gespart

Doch die Bundesregierung entfernt sich mit den jüngsten Sparplänen immer weiter von der Fahrrad-Milliarde, die für das Umsetzen des Nationalen Radverkehrsplans und zum Erreichen der Klimaziele vor Ort so dringend benötigt wird. Insgesamt beträgt der Investitionsbedarf von Bund, Ländern und Kommunen in den nächsten Jahren jährlich rund drei Milliarden Euro für den bundesweiten Ausbau der Radwegenetze.

Schon im ursprünglichen Haushaltsentwurf für 2024 sanken die Investitionen des Bundes in die Radverkehrsinfrastruktur auf rund 400 Mio. Euro. Nun sind weitere 75 Mio. Euro an Kürzungen geplant. Zum Vergleich: 2022 betrug der Etat 750 Mio. Euro und 2023 rund 560 Mio. Euro.

Dass die Investitionen in Radwege an Bundesstraßen, für die der Bund zuständig ist, seit 20 Jahren stagnieren, kommt ebenfalls einer Mittelkürzung gleich, da die Baukosten stark gestiegen sind.

Statt Ausbauoffensive Radverkehr mehr Mittel für Regionalflughäfen

Von einer Ausbauoffensive für den Radverkehr, wie sie die Ampel-Koalition in ihrem „Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung“ im März 2023 beschlossen hat, kann also keine Rede sein, so der ADFC.

Der ADFC kritisiert, dass der Straßenbauetat für den Kfz-Verkehr bei den Kürzungen völlig unangetastet bleibt und die Mittel für Regionalflughäfen sogar erhöht werden. Das sind Fehlsteuerungen, die den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung diametral entgegenstehen.

Bundestag muss Haushalt noch zustimmen

Der ADFC appellierte in einem Brief an die Mitglieder des Bundestags, diese Fehlsteuerung zu korrigieren.

Der Bundestag muss den geplanten Änderungen noch zustimmen. Hintergrund der geplanten Kürzungen sind die Milliardensummen, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2023 im Bundeshaushalt fehlen.


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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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