Ampelschaltungen in Hamburg: Autos müssen jetzt betteln - ADFC Kreis Kleve

Ampelschaltungen in Hamburg: Autos müssen jetzt betteln

Die Hansestadt Hamburg kehrt die Ampel-Priorisierung um. Ab sofort haben an einigen Ampeln der Fuß- und Radverkehr Vorrang und der Autoverkehr muss sich das Grün „erbetteln“.

Fahrradampel
Fahrradampel © ADFC | April Agentur

Zum ersten Mal in Hamburg wird die klassische Ampel-Priorisierung umgekehrt und der Fuß- und Radverkehr an der Kreuzung Kaiser-Friedrich-Ufer/Bundesstraße bevorzugt.

Der Kfz-Verkehr erhält grünes Licht nun bei Bedarf. Fährt ein Auto in den Erfassungsbereich der Ampel ein, wird eine Wärmebildkamera aktiviert. Der motorisierte Individualverkehr fordert damit „Grün“ an und die Ampelschaltung verändert sich nach einigen Sekunden.

Ampel-Priorisierung umgedreht

Für Fußgänger:innen und Radfahrende bedeutet das, dass sie nicht mehr minutenlang warten müssen, bis die Ampel für sie umspringt. Weiterer Pluspunkt: Das ständiges Abbremsen und Beschleunigen vor und nach der Ampelanlage wird reduziert.

Mit gleichbleibender Geschwindigkeit können die Wartezeiten bei Autos verringert und der Komfort somit erhöht werden. Die Dauer der Grünphasen für den Kfz-Verkehr kann abhängig vom Verkehrsaufkommen gesteuert werden: Bei einem höheren Andrang gibt es länger Grün für den Kfz-Verkehr.

Flüssiger ÖPNV ebenfalls wichtig

Für Busse hat Hamburg eine weitere Option, um Verspätungen zu vermieden und einen flüssigen ÖPNV zu gewährleisten: Busse fordern über bestimmte Meldepunkte „Grün“ an.

Die Verkehrszahlen an der Kreuzung Kaiser-Friedrich-Ufer/Bundesstraße haben ergeben, dass heute 7.000 Menschen aktiv den Weg am Kanal entlang nutzen und 6.000 Kraftfahrzeuge auf der Bundesstraße unterwegs sind.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) will die veränderte Ampel-Priorisierung in den kommenden Monaten evaluieren und fortentwickeln. Eine Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fuß- und Radverkehrs ist in den nächsten zwei Jahren auch an weiteren Kreuzungen angedacht.


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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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