Berlins Radfahrende werden zu eng überholt - ADFC Kreis Kleve

Berlins Radfahrende werden zu eng überholt

Der Radmesser, ein Crossmedia-Projekt des Berliner Tagesspiegels, beweist: In Berlin werden Radfahrende viel zu eng überholt, so das Ergebnis der Datenauswertung des Projekts, das den Überholabstand zwischen Autos und Fahrrädern ermittelt hat.

Zugeparkte Radwege, zu enges Überholen: Ergebnisse des Radmessers in Berlin ausgewertet.

Laut Polizei und Rechtsprechung müssen Autofahrende einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 bis 2 Meter beim Überholen von Radfahrenden einhalten. Das Crossmedia-Projekt Tagesspiegel Radmesser hat insgesamt 16.700 Überholvorgänge gemessen. Die Auswertung zeigt, dass Radfahrende mit deutlich zu geringem Abstand überholt werden: In 9.402 Fällen mit weniger als 1,50 Meter überholt, 3.019 mit weniger als einem Meter und in 192 Fällen mit weniger als 50 Zentimetern Abstand.

Insbesonde morgens zwischen 9 und10 Uhr wird es für Radfahrende eng. Für den Überholabstand machen Merkmale wie Geschlecht, Alter oder das Vorhandensein einer Warnweste laut Datenauswertung des Tagesspiegel keinen Unterschied. Die Messergebnisse belegen, was Teilnehmende der Radmesser-Umfrage als die größten Probleme im Berliner Straßenverkehr wahrnehmen: 77 Prozent der rund 5.000 Befragten gaben an, dass sie den Umgang zwischen Rad- und Autofahrenden in der Hauptstadt aggressiv bis sehr aggressiv wahrnehmen.

Die Angst fährt mit

Das gelte besonders in den ehemaligen Ost-Bezirken Berlins. Spitzenreiter mit 83,6 Prozent der Stimmen sei Treptow-Köpenick. 62,2 Prozent erklärten ferner, dass sie relativ viel Angst hätten, wenn sie in Berlin auf dem Fahrrad unterwegs seien. 20,5 Prozent sagten, dass sie viel Angst beim Radfahren hätten. Als Hauptursachen nennen sie neben aggressivem Verhalten (82,6 Prozent) zu nah überholende Autos (90,8 Prozent).

68,8 Prozent sagten, dass sie mit der Arbeit der Landesregierung in Bezug auf die aktuelle Verkehrssituation sehr unzufrieden seien und forderten deshalb von der Politik, dass sie sich stärker zu einem fahrradfreundlichen Berlin bekennt und dass u. a. Zweite-Reihe-oder Radweg-Parkende konsequenter abgeschleppt, wenn nötig Fahrverbote verhängt und Geschwindigkeitsbegrenzungen ausgesprochen werden. Auch die Straßenverkehrsordnung solle verstärkt an die Bedürfnisse von Radfahrenden angepasst werden.

Das Projekt Radmesser

Wie nah kommen sich Auto- und Fahrradfahrer im Berliner Stadtverkehr? Um diese Frage zu beantworten, hat die Redaktion des Tagesspiegels gemeinsam mit Physikern, Experten für Künstliche Intelligenz und Designern einen Sensor entwickelt, mit dem der Überholabstand zwischen den Verkehrsteilnehmern gemessen werden kann.

Der Sensor wurde von Ende August bis Mitte November 2018 an 100 freiwillige Radfahrenden im Alter von 20 bis 78 Jahren verteilt. Während ihrer Fahrten durch Berlin haben sie mehrere Wochen lang Daten in der ganzen Stadt erhoben, auf deren Basis das Team von Tagesspiegel Radmesser ermittelt, wo der Verkehr in der Hauptstadt für Radfahrende besonders eng und gefährlich ist. Insgesamt abgefahren wurden 13.300 Kilometer Strecke.


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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