Erster Saarländischer Fahrradgipfel - ADFC Kreis Kleve

Erster Saarländischer Fahrradgipfel

Auf dem Ersten Saarländischen Fahrradgipfel im Rahmen der Reisen und Freizeit Messe Saar Mitte Februar wurde die Radstrategie Saarland mit den Besucherinnen und Besuchern diskutiert.

Die saarländische Wirtschafts- und Verkehrsministerin Anke Rehlinger hat Ende 2018 die Radstrategie Saarland aufgelegt, um mit verschiedenen Maßnahmen den Anteil des Fahrrads am Alltagsverkehr im Saarland zu erhöhen. Sie will so die Kommunen unterstützen und erreichen, dass innerörtliche Radnetze ausgebaut und der Alltagsradverkehr gestärkt wird. Auf dem Ersten Saarländischen Fahrradgipfel wurde das Konzept mit den Besucherinnen und Besuchern diskutiert. Die Anregungen und Ergebnisse sollen hier einfließen.

„Die Hälfte aller Pkw-Fahrten im Saarland ist kürzer als 5 km und liegt damit in idealer Fahrradentfernung“, sagte Rehlinger und betonte, dass Radfahren klimafreundlich, ressourcenschonend, leise, gesund und auch noch kostengünstig sei. „Städte mit guter Radverkehrsinfrastruktur und einem hohen Radverkehrsanteil punkten mit Lebensqualität und Familienfreundlichkeit. Und seit wir auf Pedelecs und E-Bikes zurückgreifen können, ist auch die Topographie im Saarland keine gute Ausrede mehr. Wir können mit dem Rad einiges bewegen“, so die Ministerin.

Wichtige Stellschrauben

Zwei Stellschrauben seien besonders wichtig: Der Ausbau des innerörtlichen Radwegenetzes und die Aufwertung des Fahrrads als Alltagsverkehrsmittel. Deshalb galt die Einladung zum Ersten Saarländischen Fahrradgipfel insbesondere Verwaltungsspitzen, Kommunalpolitikern und Entscheidungsträgern in Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Verbänden, aber auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern.

Organisiert wurde der Gipfel in Zusammenarbeit mit dem ADFC Saar. „Der ADFC begrüßt das verstärkte Engagement der Landesregierung, den Radverkehr zu fördern. In vielen Kommunen spüren wir große Bereitschaft, etwas für den Radverkehr zu tun. Die Unterstützung durch das Land ist dabei ein wichtiger Baustein“, sagt Thomas Fläschner vom ADFC Saar.

Auf dem Gipfel wurden Radverkehrskonzepte für Städte und Landkreise vorgestellt, Förderprogramme erläutert und die Kampagne Stadtradeln Saar beschrieben, an der immer mehr Städte und Gemeinden im Saarland teilnehmen und ihre Bürgerinnen und Bürger so oft wie möglich in drei Wochen aufs Rad steigen.


https://kv-kleve.adfc.de/neuigkeit/erster-saarlaendischer-fahrradgipfel

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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