Hannover plant weitgehend autofreie Innenstadt

Die niedersächsische Landeshauptstadt möchte die Mobilitätswende vorantreiben und mehr Aufenthaltsqualität für ihre Bürgerinnen und Bürger schaffen. Wie das genau aussieht, zeigt das nun veröffentlichte Mobilitätskonzept.

Das Bild zeigt die Visualisierung einer Straße in Hannover. Kein Autoverkehr, dafür haben die vielen Radfahrer, Fußgänger und der ÖPNV mehr Platz.
So könnte der Georgsplatz in Hannover zukünftig aussehen. © Ole Spata

Mehr Leben und Vielfalt in der Stadt, einladende Stadträume und verkehrsberuhigte Straßen, mehr Platz für spielende Kinder, Gastronomie und Kultur – dahin soll sich Hannovers Innenstadt bis 2035 entwickeln. Um das zu verwirklichen legte die Stadt nun ein integriertes und umfassendes Mobilitätskonzept vor, das bereits bis 2030 umgesetzt werden soll.

Zentrum in Zukunft fast autofrei

Demnach soll Hannovers Zentrum in Zukunft nahezu autofrei sein. Ziel ist es, in einem ersten Schritt den Kern der Innenstadt aufzuwerten und den Verkehr umzuorganisieren sowie teils baulich neu zu gestalten. Stellplätze für Autos im öffentlichen Raum der Innenstadt sollen weitgehend wegfallen.

„Autofrei heißt: Es ist kein Auto zu viel in der Stadt“, sagt Oberbürgermeister Belit Onay. Autos werden vom Cityring auf direktem Wege in die zentral liegenden und bislang bei weitem nicht ausgelasteten Parkhäuser geleitet und ebenso wieder zurückgeführt. Anlieger:innen könnten aber weiterhin auf ihren privaten Stellplätzen parken. Auch Taxen und der Anlieferverkehr kommen weiter in die Innenstadt.

Mehr Parkplätze für Menschen mit Behinderungen und maximal Tempo 30

Die Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung dagegen werden ausgeweitet. „Für diejenigen, die aufs Auto angewiesen sind, wird es zukünftig leichter, in die Stadt zu kommen, weil es weniger konkurrierenden Autoverkehr gibt – aber insgesamt wird die Zahl der Stellplätze nach und nach deutlich reduziert“, so Onay.

Der motorisierte Verkehr in der Innenstadt wird künftig in angemessener Geschwindigkeit geführt. Es soll möglichst überall Tempo 20 oder maximal Tempo 30 gelten. Insbesondere dort, wo Räume von verschiedenen Verkehrsteilnehmer:innen genutzt werden. 

Von dem Konzept profitieren ÖPNV, Rad- und Fußverkehr

Davon sollen vor allem Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, profitieren. Künftig soll deutlich mehr Platz zum Flanieren und für den Aufenthalt geschaffen werden. Außerdem sollen die Fahr- als auch Abstellsituationen für den Radverkehr deutlich verbessert und Lücken im Radwegenetz der Stadt geschlossen werden.

Auch der ÖPNV wird vom neuen Konzept profitieren und bekommt mehr Raum für ein attraktives Angebot. Zudem bedeutet weniger Autoverkehr auch weniger Staus und Wartezeiten für Busse und Bahnen.

Der Plan ist, nach Beschlussfassung schon Mitte 2024 mit den ersten Umbauarbeiten zu beginnen. Bis 2030 will die Stadtverwaltung das Konzept umsetzen.

 


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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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