London will Radverkehr verzehnfachen - ADFC Kreis Kleve

London will Radverkehr verzehnfachen

Die britische Hauptstadt will Radverkehrsnetze in großem Stil umsetzen. Mit einem Anfang Mai vorgestellten Programm will London ambitionierte Ziele erreichen und für mehr Platz für Mensch und Fahrrad sorgen.

Radwege in London
Radwege in London © spsmiler CC0

„London Streetspace“ heißt das ambitionierte Programm zur Förderung des Radnetzes für die britische Hauptstadt, das Londons Bürgermeister Sadiq Khan am 6. Mai 2020 vorgestellt hat. Demnach plant die britische Hauptstadt eine umfassende Umgestaltung von bestehenden Straßen vor. Das Ziel: Der Fußgängerverkehr soll verfünffacht und der Radverkehr verzehnfacht werden.

Rückkehr zur Normalität ohne Rückkehr zum Auto

Londons regelmäßig überfüllte U-Bahn transportiert im Zuge der Pandemie nur noch  20 Prozent der bisherigen Fahrgäste. Die Stadtverwaltung befürchtet einen Stillstand, wenn sich Londons Einwohner*innen nun verstärkt ins Auto setzen.

Von temporären zu dauerhaften Lösungen

London will rasch ein strategisches Radverkehrsnetz entwickeln. Doch bis die langfristige Maßnahme umgesetzt ist, bietet die Stadt ihren Bürger*innen zunächst mit provisorischen Radwegen ein temporäres Radnetz an – ähnlich wie in Berlin, Bogotá und Paris.

Mit breiten temporären Radfahrstreifen will man so zum Rad- statt Autofahren einladen. Zudem werden auch breitere Fußwege geplant, um mehr Abstand für zu Fuß Gehende zu ermöglichen. Die temporären Pläne will die Straßenverkehrsbehörde Transport for London überprüfen. Wenn sie sich bewähren, können die temporären Maßnahmen dauerhaft werden.

Radeln und Spazieren attraktiv machen

Um das Gehen und Radfahren in den Stadtvierteln sicherer und attraktiver zu machen, soll der Verkehr zudem beruhigt werden, was das Radfahren und Spazierengehen einfacher und attraktiver macht.

Konkrete Maßnahmen werden nach Angaben des Londoner Bürgermeisters im Juni vorgestellt werden.


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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