Mobilitätsgesetz für Brandenburg beschlossen - ADFC Kreis Kleve

Mobilitätsgesetz für Brandenburg beschlossen

Von der angebotsorientierten Planung bis zum landesweiten Zielnetz für Radverkehr und öffentlichen Verkehr: Brandenburgs erstes Mobilitätsgesetz wurde verabschiedet. Es soll vor allem den Umweltverbund stärken.

Eine Haltestelle für Bus und Bahn in Potsdam.
Brandenburgs erstes Mobilitätsgesetz wurde verabschiedet und soll vor allem den Umweltverbund stärken. © Fischer-Schultz

Am 25. Januar 2024 wurde das erste Mobilitätsgesetz des Landes Brandenburg verabschiedet. Gemeinsam hatten das Bündnis Verkehrswende Brandenburg, das Verkehrsministerium und die Regierungsfraktionen seit Ende 2021 daran gearbeitet. Am Ende stand der Kompromiss, der den Umweltverbund im Land stärken und ihm Vorrang vor dem Autoverkehr einräumen soll.

„Mit dem Mobilitätsgesetz erhält Brandenburg nach Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hessen endlich eine gesetzliche Grundlage für den Rad- und Fußverkehr. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung der Verkehrsmittel und die zentrale Voraussetzung dafür, dass der Umstieg aufs Rad attraktiver gemacht wird“, sagt Christian Wessel, stellvertretender Vorsitzender des ADFC Brandenburg.

Das bringt das Mobilitätsgesetz

Mit dem Mobilitätsgesetz erhält Brandenburg erstmals eine gesetzliche Grundlage für den Rad- und Fußverkehr und schreibt das Ziel einer umwelt-, sozial- sowie klimaverträglichen Mobilität fest, die zugleich sicher, barriere- und diskriminierungsfrei sein soll.

Unter anderem verknüpft das Gesetz die Entwicklung der Mobilität mit den Klimazielen und schafft damit eine rechtliche Grundlage für eine klimaneutrale Mobilität bis spätestens 2045. Es schreibt auch das Prinzip „Erhalt vor Neubau“ für die Landstraßen in Brandenburg fest.

Landesweites Zielnetz für Radfahrende soll entstehen

Gesetzlich festgeschrieben wurde auch, dass Radfahren landesweit so attraktiv werden soll, dass sich mehr Menschen im Alltag für das Rad entscheiden. Die Anzahl der Wege, die mit dem Rad zurückgelegt werden, soll sich verdoppeln.

Dafür soll mit dem „Radnetz Brandenburg“ ein landesweites, flächendeckendes Radverkehrsnetz mit durchgehenden, sicheren, attraktiven, umwegarmen und komfortabel befahrbaren Radverkehrsverbindungen entstehen. Der ADFC Brandenburg hat dazu kürzlich seinen Vorschlag veröffentlicht.

Öffentlicher Verkehr wird angebotsorientiert geplant

Gemeinsam mit dem neuen Mobilitätsgesetz wurden auch Änderungen im ÖPNV- und Straßengesetz verabschiedet. So soll der öffentliche Verkehr zukünftig angebotsorientiert geplant werden. Dafür soll der ÖPNV so ausgebaut, sinnvoll getaktet und verknüpft werden, dass er für möglichst viele Menschen eine Alternative zum Auto bietet. Außerdem soll ein landesweites ÖPNV-Netz erarbeitet werden.

Das Bündnis Verkehrswende Brandenburg will erreichen, dass das ÖPNV-Gesetz noch in das Mobilitätsgesetz integriert wird. Die Koalitionsfraktionen wollen das rechtlich prüfen lassen.

28.000 Menschen hatten für Volksinitiative unterschrieben

Das Bündnis Verkehrswende Brandenburg ist ein Zusammenschluss von Brandenburger Verkehrs- und Umweltverbänden, von Gewerkschaften und Jugendorganisationen. Es wurde von den Brandenburger Landesverbänden des ADFC, BUND und VCD ins Leben gerufen.

Es ist Träger der erfolgreichen Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“, die 2019 gestartet war. Sie forderte ein umfassendes Mobilitätsgesetz für eine klimaverträgliche, sichere und bezahlbare Mobilität. Insgesamt 28.000 Menschen unterstützten das Anliegen und unterschrieben für die Volksinitiative. Ende 2021 startete die Landesregierung dann im Auftrag des Landtags den Dialogprozess mit dem Bündnis.


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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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