Mobilitätswende in Hamburg nimmt Fahrt auf - ADFC Kreis Kleve

Mobilitätswende in Hamburg nimmt Fahrt auf

Hamburg will, dass 80 Prozent der Wege in der Hansestadt bis 2030 über den Umweltverbund geleistet werden, so steht es in der Ende November beschlossenen Strategie Mobilitätswende. Auch der Radverkehr soll weiter gefördert werden.

Titelbild eines Papiers zur Mobilitätswende-Strategie mit einem Gewässer und Radfahrern, die davor langfahren.
Hamburg hat Ende November eine Strategie für die Mobilitätswende in der Hansestadt beschlossen. © Screenshot Behörde für Verkehr und Mobilitaetswende Stadt Hamburg

Die Strategie Mobilitätswende ist das Ergebnis der Verkehrsentwicklungsplanung der vergangenen Jahre. In zehn Handlungsfeldern soll die Mobilitätswende in Hamburg weiter gefördert werden – eines davon widmet sich dem Rad- und Fußverkehr.

Im Mobilitätsbeirat haben Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden den Prozess beratend unterstützt. Auch die Öffentlichkeit hat sich beispielsweise im Rahmen eines Planspiels in die Entwicklung eingebracht.

Zentrales Ziel der Strategie Mobilitätswende ist es, 80 Prozent der Wege bis 2030 über den Umweltverbund zu leisten – also zu Fuß, mit dem Rad oder dem ÖPNV.

Radverkehr um 120 Prozent angestiegen

Die Stadt kann bei diesem ehrgeizigen Ziel auf einen gesamtgesellschaftlichen Trend aufbauen, der bis ins Jahr 2000 zurückreicht und sich in den vergangenen drei Jahren nochmal beschleunigt hat. So hat sich der Kfz-Verkehr auf Hamburgs Stadtstraßen seit dem Jahr 2000 um rund 19 Prozent reduziert –  obwohl Hamburgs Bevölkerung in dieser Zeit um zehn Prozent gewachsen ist.

Der Radverkehr ist im gleichen Zeitraum dagegen um 120 Prozent angestiegen. Der ÖPNV hat von 2000 bis 2019 um mehr als 60 Prozent zugelegt. Nach einer Corona-Delle ist er durch das Deutschlandticket zuletzt wieder auf dieses Rekordniveau angestiegen.

Modal Split im Umweltverbund bei 68 Prozent

Auch der Modal Split hat sich in den vergangenen Jahren in Richtung Mobilitätswende entwickelt. Wurden 2008 noch 39 Prozent der Wege mit dem privaten Pkw erledigt, waren es 2022 nur noch 32 Prozent. Umgekehrt stieg der Umweltverbund trotz der Corona-Delle im Jahr 2022 auf 68 Prozent.

„Die Mobilitätswende wird von den Menschen in unserer Stadt gelebt und das ist eine richtig gute Nachricht. Unsere Aufgabe ist es, diesen Prozess durch eine moderne und nachhaltige Verkehrspolitik zu unterstützen und zu beschleunigen“, sagt Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende.

Verbesserungen für den Radverkehr geplant

In zehn Handlungsfeldern soll die Mobilitätswende in Hamburg weiter gefördert werden. Konkret sollen beispielsweise neue Bahnhöfe in Hamburg gebaut sowie die U- und S-Bahnnetze erweitert werden. Im ganzen Stadtgebiet soll der Hamburg-Takt gelten. Damit sollen alle Hamburgerinnen und Hamburger von morgens bis abends binnen fünf Minuten ein öffentliches Verkehrsangebot erhalten.

Außerdem sollen die On-Demand-Angebote weiter ausgebaut und mit dem ÖPNV verknüpft werden. Auch die Qualität der Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr soll erhöht und beispielsweise durch ein Radschnellwege-Netz ergänzt werden.

Mehr Tempo-30-Zonen in Wohngebieten

Außerdem will Hamburg mehr Tempo-30-Zonen in Wohngebieten einrichten, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Lärmbelastung zu senken und so die Lebensqualität der Hamburger und Hamburgerinnen zu verbessern.

In der letzten Legislaturperiode hat das Amt für Verkehr und Straßenwesen die Bezirke gebeten, Vorschläge für weitere Tempo-30-Zonen zu machen. Nach einer Prüfung der Vorschläge konnten in einer ersten Runde bereits 41 Straßen für Tempo-30-Zonen empfohlen werden.

Anfang Dezember 2023 wurde bekannt, dass weitere 50 Straßen in den nächsten Monaten umgesetzt werden sollen.


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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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