Neuer Britischer Highway-Code stärkt ungeschützte Verkehrsteilnehmer*innen - ADFC Kreis Kleve

Neuer Britischer Highway-Code stärkt ungeschützte Verkehrsteilnehmer*innen

Neue Regeln im britischen Highway-Code stärken die Position ungeschützter Verkehrsteilnehmer*innen und betonen die große Verantwortung von Kraftfahrzeugführenden für die Sicherheit im Straßenverkehr.

Der britische Highway-Code ist mit der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung vergleichbar.
Der britische Highway-Code ist mit der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung vergleichbar. © Department of Transportation UK

Ende Januar traten die neuen Regelungen in England, Schottland und Wales in Kraft. Besonders betont wird die Verantwortung stärkerer Verkehrsteilnehmer*innen: So stehen Autofahrende besonders in der Pflicht, auf den Rad- und Fußverkehr, aber auch Pferde Rücksicht zu nehmen. Radfahrende sollen auf Wegen, die auch Fußgänger nutzen, besondere Rücksicht gegenüber Fußgänger*innen walten lassen.

Radfahrende sind zudem aufgefordert, sich selbst gut sichtbar zu machen und in der Mitte der Fahrbahn zu fahren. Von Autos dürfen sie nur mit mindestens 1,5 Metern Abstand überholt werden, was auf Nebenstraßen bei Gegenverkehr ein Überholen unmöglich macht. Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt, es soll jedoch auf die Bedürfnisse anderer Verkehrsteilnehmenden Rücksicht genommen werden - also bei Gelegenheit sollte Autos das Überholen ermöglicht werden.

Empfehlungen

Insgesamt wurden 50 Regeln neu aufgenommen oder angepasst. Anders als in der deutschen Straßenverkehrsordnung führt der Highway-Code auch Verhaltensempfehlungen auf. Die neuen Regeln sind allesamt solche Empfehlungen, Verstöße werden nicht mit Bußgeldern belegt oder anderweitig bestraft. Sollte es jedoch zu einem Unfall kommen aufgrund der Missachtung der Empfehlungen, stehen die Verursachenden in der Verantwortung.

Heftige Diskussionen

Die Ankündigung der neuen Regelungen hat zu Protesten geführt. Dass sich nicht mehr alle ungeschützten Verkehrsteilnehmenden grundsätzlich dem Autoverkehr unterzuordnen haben, stößt auf vielerlei Widerspruch. Dabei sind die Regeln in den meisten Fällen nicht wirklich neu, denn sie formulieren lediglich die ohnehin gängige Rechtsprechung im Regelwerk aus. Umfragen haben jedoch ergeben, dass vielen Menschen diese Regeln nicht bewusst sind. Die Regierung plant daher Informationskampagnen.

Viele der neuen Empfehlungen sind aus der deutschen Straßenverkehrsordnung bekannt. Für Großbritannien kann die Neufassung des Highway-Codes jedoch als großer Schritt vorwärts für eine Verkehrswende betrachtet werden.


https://kv-kleve.adfc.de/neuigkeit/neuer-britischer-highway-code-staerkt-ungeschuetzte-verkehrsteilnehmerinnen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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