Ride of Silence: Mehr Platz und Schutz für Radfahrende - ADFC Kreis Kleve

Ride of Silence: Mehr Platz und Schutz für Radfahrende

Am 16. Mai 2018 gedenken Menschen weltweit der im Straßenverkehr getöteten und verletzten Radfahrerinnen und Radfahrer.

Ride of Silence Berlin
Ride of Silence Berlin © ADFC BERLIN

In Deutschland erinnern ADFC-Gruppen und Aktivisten in Aachen, Berlin, Bonn, Essen, Hamburg, Köln, Leipzig, München, Oldenburg und Wiesbaden mit stillen Gedenkfahrten an die Radverkehrstoten in ihren Städten.

Im vergangenen Jahr sind 383 Radfahrende ums Leben gekommen. In vielen Städten stellen Aktivisten sogenannte Geisterräder an den Unfallstellen auf. Teilnehmerinnen und Teilnehmer tragen weiße oder helle Kleidung und fahren die Strecke schweigend.
 

Mehr Platz und mehr Schutz

Während die Zahl der Verkehrstoten insgesamt abnimmt, trifft dies nicht auf die Zahl der getöteten Radfahrenden zu. Deshalb fordert der ADFC die Städte auf, dem Fahrrad mehr Platz einzuräumen und Kreuzungen nach niederländischem Vorbild für Radfahrende sicherer umzubauen. Außerdem müssen Radfahrer und Fußgänger durch moderne Technik wie Abbiegeassistenten in Lkw und Pkw besser geschützt werden.

Zur Unfallprävention gehören ebenfalls verstärkte Kontrollen und Sanktionen beispielsweise für den unterlassenen Schulterblick, für zu enges Überholen oder das Zuparken von Radwegen, aber auch für das Geisterradeln auf dem Fußweg oder entgegen der Fahrtrichtung des Radweges.

Städte jetzt umbauen

Der Radverkehr braucht nach Auffassung des ADFC in erster Linie mehr Platz. „Städte müssen jetzt so umgebaut werden, dass alle sicher und komfortabel zum Ziel kommen können, egal mit welchem Verkehrsmittel“, sagt ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork. Ein Radwegenetz muss durchgängig und intuitiv verständlich sein.

An Hauptverkehrsachsen müssen breite Radspuren mit physischen Barrieren vom Pkw- und Lkw-Verkehr abgetrennt werden. Vor Kreuzungen müssen Radfahrende im Sichtbereich des Autoverkehrs geführt werden und an besonders gefährlichen Kreuzungen muss der Radweg mit Signalfarbe markiert und der Kfz-Verkehr um aufgepflasterte Eckinseln herumgeführt werden. Verkehrsberuhigung sowie getrennte Ampelphasen für Abbieger und Geradeausfahrer erhöhen die Sicherheit ebenfalls.

AKTUALISIERT AM 17. MAI 2018:
Auf WeAct, der Petitionsplattform vom Campact, wurde eine Petiton gestartet, die sich an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer wendet und dazu aufruft, Lkw-Abbiege-Assistenten verpflichtend einzuführen. Assistenzsysteme sind notwendig, um Leben zu retten, daher unterstützt der ADFC die Forderung mit dem Hinweis, dass zuverlässige System etwa 1.500 Euro kosten.

https://kv-kleve.adfc.de/neuigkeit/ride-of-silence-mehr-platz-und-schutz-fuer-radfahrende

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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