Sachsen rüstet LKW mit Abbiegeassistenten aus - Bund setzt Förderprogramme fort - ADFC Kreis Kleve

Sachsen rüstet LKW mit Abbiegeassistenten aus - Bund setzt Förderprogramme fort

Der Sächsische Landtag hat beschlossen, alle landeseigenen LKW mit Abbiegeassistenten nachzurüsten und bei Neuanschaffungen nur LKW mit Abbiegeassistenten zu berücksichtigen. Das Bundesverkehrsministerium setzt zudem Förderprogramme fort.

LKW-Abbiegeassistent mit Signal
Radfahrer und LKW-Abbiegeassistent mit Signal © ADFC/Lehmkühler

Den Beschluss fasste der Sächsiche Landtag am 10. Februar. Hintergrund sind Unfälle zwischen rechtsabbiegenden LKW und schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen wie Radfahrenden und Fußgänger*innen. Diese kommen selten vor, haben aber oft schwerste Folgen.

Allein 2020 wurden in Sachsen acht Radfahrende und Fußgänger bei Unfällen, bei denen LKW-Fahrende die Hauptschuld trugen, getötet. 61 Radfahrende und Fußgänger wurden verletzt. Ein Teil der Unfälle hätte sich mit Abbiegeassistenten verhindern lassen können.

Freistaat als Vorbild

"Mit dem Beschluss zur Nachrüstung eigener Lkw handelt der Freistaat Sachsen als Vorbild." sagt Konrad Krause, Geschäftsführer des ADFC Sachsen. "Mit der Umrüstung der kompletten LKW-Flotte des Freistaats löst die Kenia-Koalition ein wichtiges Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Das ist ein guter Schritt!"

Ab Juli 2022 sind in der EU für neu zugelassene LKW -Fahrzeugtypen und ab Juli 2024 für alle neu verkauften LKW  Abbiegeassistenten verpflichtend. Doch Fahrzeuge aus dem Bestand müssen nicht nachgerüstet werden. Der Großteil der in Betrieb befindlichen Fahrzeuge wird also weiterhin ohne Assistenten genutzt.

Bund fördert weiterhin Nachrüstung

Um LKW und Lieferfahrzeuge nachzurüsten, hatte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bereits 2018 auch auf Drängen des ADFC ein Förderprogramm zur Nachrüstung von Abbiegeassistenten aufgelegt. Am 9. Februar hat das BMDV die Neuauflage von zwei Förderprogrammen verkündet, über die auch die Nachrüstung von Abbiegeassistenten unterstützt wird.

Das Förderprogramm zur Unterstützung von Maßnahmen für Sicherheit und Umwelt für Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs, De-Minimis, über das auch Abbiegeassistenten für Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen gefördert werden, geht in eine neue Runde. Zudem können neue Anträge für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen und Busse mit mindestens neun Sitzplätzen über das Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“gestellt werden.

Bundesminister Volker Wissing sagt: "Jeder Abbiegeassistent, den wir fördern, bedeutet mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer. Deshalb setzen wir unsere Förderung auf zwei Ebenen fort. Mein Dank gilt allen, die bereits mit Abbiegeassistent unterwegs sind – oder ihn jetzt beantragen. Wer mit Abbiegeassistent fährt, ist ein Vorbild und schützt Leben."

https://kv-kleve.adfc.de/neuigkeit/sachsen-ruestet-lkw-mit-abbiegeassistenten-aus-bund-setzt-foerderprogramme-fort

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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