Städte-Bündnis für Tempo 30 wächst auf 1.000 Mitglieder - ADFC Kreis Kleve

Städte-Bündnis für Tempo 30 wächst auf 1.000 Mitglieder

Die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“, die sich für mehr Tempo 30 in Städten einsetzt, hat mit der Gemeinde Rastede die 1000. Kommune in ihren Reihen begrüßt.

Die 12 Kilometer nördlich von Oldenburg liegende Gemeinde mit etwa 23.000 Einwohner:innen ist der Initiative damit kurz vor der Bundesratsentscheidung über die überarbeiteten Gesetzes- und Regelwerke Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beigetreten.

Mit dem Erreichen der Schwelle von 1.000 Mitgliedern erhöht die Initiative damit noch einmal den Druck auf die Regierung, das neue StVG zügig auf den Weg zu bringen. Denn darin werden Städten und Kommunen mehr Möglichkeiten eingeräumt, Tempo 30 dort anzuordnen, wo es der Sicherheit und der Lebensqualität dient.

Mehr Spielraum gewünscht

Die Initiative wurde im Sommer 2021 gegründet mit dem Ziel, mehr Freiheiten in der Frage zu erhalten, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden dürfen. Das StVG setzt der Anordnung von Tempo 30 derzeit noch enge Grenzen und stellt die Flüssigkeit des Autoverkehrs über die Interessen von Fußgänger:innen und Radfahrenden.

„Die Idee der Initiative war von Anfang an, den Kommunen zu mehr Spielraum in der Gestaltung ihrer Städte und Gemeinden zu verschaffen. Dahinter stecken die übergeordneten Ziele, Fuß- und Radverkehr sicherer zu gestalten, die umweltfreundlichen Verkehrsträger zu stärken und Klima- sowie Gesundheitsschutz vor Ort auszubauen. Die Forderung, an dieser Stelle für echte Verbesserungen zu sorgen, kommt nicht aus der Verwaltung, sondern von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort“, erläutert Frauke Burgdorff, Stadtbaurätin in Aachen und stellvertretende Sprecherin der Initiative. „Die Größe der Kommune spielt dabei keine Rolle. Weniger Tempo vor der Haustür wünschen sich die Menschen in Städten und Gemeinden aller Größen.“

Abstimmung im Bundesrat

Am 24. November 2023 stehen sowohl die Reform des Straßenverkehrsgesetzes als auch der Straßenverkehrsordnung zur Entscheidung im Bundesrat an.

Der ADFC hatte den Entwurf des StVG begrüßt, auch wenn er nicht so weitreichend ist, wie es sinnvoll gewesen wäre. Dennoch wäre die Verabschiedung des Gesetzes in dieser Form ein großer Schritt in die richtige Richtung.

Der ADFC hat für die Reform lange gekämpft und hat mit seiner hartnäckigen Lobbyarbeit dafür gesorgt, dass im StVG künftig die neue Ziele Klima- und Umweltschutz, Gesundheitsschutz und die städtebauliche Entwicklung mitberücksichtigt werden. Sie sind die Basis dafür, dass Kommunen mehr Möglichkeiten zur Gestaltung erhalten.

Weitere Infos zum Reformprozess im ADFC-Dossier.


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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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