Stärkere Fahrradnutzung in Baden-Württemberg - ADFC Kreis Kleve

Stärkere Fahrradnutzung in Baden-Württemberg

Laut einer aktuellen Studie zur Mobilität in Baden-Württemberg nahm im Mai und Juni die gesamte Verkehrsleistung stark ab. Dabei ist der Rückgang nicht gleichmäßig verteilt: Fahrradleistung stieg um 33 Prozent im Vergleich zu 2017.

Radfahrer von hinten fotografiert
Radfahren wird immer beliebter © ADFC/April Agentur

Die Mobilität der Menschen in Baden-Württemberg hat sich seit der Pandemie stark verändert. Das zeigen die Ergebnisse einer aktuellen Studie zur Mobilität in Zeiten der Corona-Pandemie (MOBICOR) des Instituts für angewandte Sozialwissenschaft (infas) und des Wissenschaftszentrums Berlin. Die Ergebnisse wurden mit den Zahlen aus der Haushaltsbefragung „Mobilität in Deutschland“ (MiD) für Mai und Juni 2017 in Baden-Württemberg verglichen.

Insgesamt weniger Verkehrsleistung

Die Verkehrsleistung in Baden-Württemberg nahm im Mai und Juni 2020 stark ab. Die zurückgelegten Personenkilometer sind im Vergleich zu 2017 um fast 50 Prozent zurückgegangen. Menschen in Baden-Württemberg haben aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen etwa einen Weg pro Tag weniger zurückgelegt.

Rad- und Fußverkehr steigen an

Laut Studie sind die Entwicklungen auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zurückzuführen. Doch der Rückgang betraf nicht alle Verkehrsmittel gleichmäßig. Während der ÖVPN im Negativtrend liegt, konnte das Fahrrad seine Verkehrsleistung um ein Drittel steigern. Der Fußverkehr erlebte im Mai und Juni sogar einen Anstieg um 73 Prozent im Vergleich zu 2017. Beim Rad- und Fußverkehr zusammen beträgt der Anteil am Modal Split (nach Verkehrsleistung) nun mehr als elf Prozent.

Auto und Fahrrad statt ÖPNV

Der Autoverkehr erreichte im Mai und Juni 2020 bereits wieder 80 Prozent seines vorherigen Niveaus. 36 Prozent der Befragten nutzen das Auto als Alternative zum öffentlichen Verkehr. 19 Prozent der Befragten stiegen vom ÖPNV auf das Fahrrad um.

Infas vermutet, dass mit zunehmender Rückkehr aus dem Homeoffice die Autonutzung weiter zunehmen wird. Gleichzeitig könnten sich aber auch die positiven Erfahrungen mit dem Fahrrad oder mit Fußwegen als Routinen verfestigen.

Es soll eine zweite Umfrage im Herbst 2020 geben.


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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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