Verbände fordern höhere Bußgelder für Falschparker - ADFC Kreis Kleve

Verbände fordern höhere Bußgelder für Falschparker

Der ADFC und weitere Verbände wollen Falschparker härter bestrafen und fordern neben einer Erhöhung der Bußgelder auf 100 Euro zusätzlich einen Punkt in Flensburg. In einer Online-Petition bitten sie um Unterstützung für ihre Forderungen.

Falschparker sollen künftig härter bestraft werden.

Wer auf Geh- oder Radwegen, in zweiter Reihe, auf Carsharing- und Behinderten-Parkplätzen oder auf Stellplätzen für Elektroautos parkt, gefährdet oder behindert andere Verkehrsteilnehmer*innen und macht den Umstieg auf klimaschonende Verkehrsmittel unattraktiver.

In einem gemeinsamen Papier fordern ADFC, Verkehrsclub Deutschland (VCD), Initiative Clevere Städte, Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein (ABSV), Bundesverband Carsharing (BCS), Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK), Changing Cities, Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), Deutsche Umwelthilfe (DUH), FUSS e.V., Verbund Service und Fahrrad (VSF) und Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) deshalb die Bundesregierung auf, das Bußgeld für Falschparker auf mindestens 100 Euro anzuheben. Um die abschreckende Wirkung zu erhöhen, soll es außerdem einen Punkt in Flensburg geben. Dazu solle noch in diesem Jahr die Bußgeldkatalog-Verordnung BKatV angepasst werden.

Die Maßnahmen sollen dazu beitragen den Verkehr sicherer und Radfahren und Zufußgehen attraktiver zu machen, um so die Verkehrswende in den Städten voranzubringen.

Online-Petition „Knolle statt Knöllchen“

Momentan liegt das Bußgeld für illegales Parken in Deutschland bei 20 Euro und damit im europäischen Vergleich sehr niedrig. In Dänemark müssen Falschparker mindestens 70 Euro zahlen, in den Niederlanden mindestens 90 Euro und in Spanien sogar bis 200 Euro.

In der Online-Petition „Knolle statt Knöllchen“ auf change.org können Bürger*innen die Forderungen der Verbände unterstützen und mit ihrer digitalen Unterschrift einen Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz im Verkehr leisten. Der direkte Link zur Petition befindet sich in der blauen Medienbox.

Auch Politiker wollen höhere Bußgelder

Bereits im April 2019 hatte sich Gero Storjohann MdB (CDU), Mitglied im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, auf der Verkehrsministerkonferenz in Saarbrücken für Bußgelder in Höhe von 100 Euro und bessere Kontrollen ausgesprochen, um dem verbotenen Parken auf Radwegen ein Ende zu setzen.

Kürzlich hatte auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sich zu diesem Thema geäußert und auf dem Nationalen Radverkehrskongress Mitte Mai angekündigt, die Bußgelder fürs Parken auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe erhöhen zu wollen.

Aktualisierung: Auch der Parlamentskreis Fahrrad hat sich den Forderungen der Verbände angeschlossen. Ende Juni hat dessen Vorsitzender Gero Storjohann zusammen mit Heinrich Strößenreuther, Initiative Clevere Städte, und Anika Meenken vom VCD einen gemeinsamen Brief an Bundesverkehrsminister Scheuer übergeben, in dem sie ihm die volle Unterstützung bei der angekündigten Anpassung der Bußgelder für Falschparker zusichern.


https://kv-kleve.adfc.de/neuigkeit/verbaende-fordern-hoehere-bussgelder-fuer-falschparker

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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